Vorsorgeversicherungen

Bei der Vielzahl an Versicherungen kann man schnell mal den Überblick verlieren. Da niemand alle auf dem Markt zur Verfügung stehenden Versicherungen benötigt, suchen wir mit unseren Kunden die optimalen Versicherungen für ihre Bedürfnisse.

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne mit einer persönlichen und kostenlosen Beratung zur Verfügung.

Lebens- / Rentenversicherungen

Verstirbt der Hauptverdiener einer Familie, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche, sondern oft auch eine finanzielle Katastrophe, wenn Kredite fällig werden, die z. B. bei Familiengründung aufgenommen wurden.

Die Lebensversicherung kann sowohl eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall als auch ein Sparplan für den Erlebensfall sein.

Staatlich geförderte Altersvorsorge (Rürüp, Riester, bAV)

Ein Arbeitnehmer zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zusätzlich besteht für Jedermann die Möglichkeit eine private Rentenversicherung abzuschließen, um entstehende Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kontaktieren sie uns, um ihre beste Vorsorge zu finden.

Sterbegeldversicherungen / Bestattungsvorsorge

Seit dem 01.01.2004 hat der Gesetzgeber das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen. Stattdessen empfehlen wir eine eigene Absicherung.

Unsere Empfehlung: keine Gesundheitsfragen (da es durch diese im Nachhinein zu Problemen kommen kann)

  • Die Entscheidung treffen Sie

    • Sie legen fest, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll.
  • Freie Wahl des Bestatters
.
  • Zusätzlicher Unfallschutz in den ersten 3 Jahren

    • Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird von Beginn an die Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Unterstützung der Hinterbliebenen
  • Krankenvoll- und Zusatzversicherungen

    Es ist ratsam frühzeitig eine gute Krankenversicherung abzuschließen, um eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben. Ebenfalls ist es ratsam ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen zu lassen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen.

    • Krankenhaus-Zusatzversicherung
    • Ambulante Zusatzversicherung
    • Zahn-Zusatzversicherung (hochwertiger Zahnersatz bis zu 90 % der Kosten)
    • Krankentagegeldversicherung
    • Reisekrankenversicherung

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

    Geburtenjahrgänge ab 1961 haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten eine „halbe“ oder „volle“ Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente sichert lediglich eine „knappe“ Grundversorgung. Da empfiehlt sich frühzeitig für eine Absicherung zu sorgen!

    Handeln Sie jetzt und schützen Sie sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder Kräfteverfalls!

    Informieren sie sich kostenfrei bei uns!

    Pflegeversicherung

    Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Teilabsicherung. Sie reicht somit nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

    Informieren sie sich kostenfrei bei uns!

    Unfallversicherungen

    Die Unfallversicherung dient im Beeinträchtigungsfall zum Beispiel durch Invalidität zur finanziellen Absicherung. Bei einer Unfallversicherung muss zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung unterschieden werden.



    Für die finanziellen Folgen von Unfällen ist es entscheidend zu wissen, wo sich die meisten Unfälle ereignen.


    – Es passieren jährlich ca. 8,5 Mio. Unfälle, davon nahezu 2/3 im privaten Bereich. In diesem Fall erhält man keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.



    – Die private Unfallversicherung leistet unabhängig von Art, Zeit und Ort des Unfalls. Somit sind Sie weltweit und rund um die Uhr geschützt, bei allen Freizeit- und Arbeitsunfällen.



    – Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur folgende Bereiche ab: Unfälle am Arbeitsplatz, in z. B. Schulen und Kindergärten, Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz.

    

- Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die private Unfallversicherung schon ab 1% Invalidität, ohne auf andere Leistungen angerechnet zu werden (z.B. Rentenzahlungen der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung).