Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Aktuelle Situation / Gesetzeslage:
- Geburtenjahrgänge ab 1961 haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten eine „halbe“ oder „volle“ Erwerbsminderungsrente.
- Die Erwerbsminderungsrente sichert lediglich eine „knappe“ Grundversorgung
- Jeder 4. Erwerbstätige scheidet aus Krankheitsgründen, egal, ob psychisch, körperlich oder unfallbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus
- Berufseinsteiger unterschätzen oft die Gefahr und Folgen einer Berufsunfähigkeit
- Während der Ausbildungszeit besteht nur geringfügig Schutz seitens der gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung
Beispiel:
Gesetzlicher Rentenanspruch infolge Krankheit oder Kräfteverfall bei einem durchschnittlichen Monats-Bruttoeinkommen von 1.500 €
Volle Erwerbsminderungsrente 522 € mtl.
Halbe Erwerbsminderungsrente 261 € mtl.
Diese Renten verstehen sich als Bruttorenten, d. h. von diesen Renten werden versicherungspflichtigen Personen noch die Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung abgezogen.
Ein entsprechender „Berufsschutz“ besteht für nach 1961 Geborene nicht. Kann die betroffene Person im Falle einer Erwerbsminderung einen erlernten Beruf, z. B. Bäcker, nicht mehr ausüben, so wird diese in einen anderen Beruf verwiesen.
Wenn die Person zudem mindestens 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, entfällt jeder Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Handeln Sie jetzt und schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder Kräfteverfalls!
Wie? Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Versicherbare Monatsrente bis zu 3.000 €
- Abstrakter Verweisungsverzicht
- Konkreter Verweisungsverzicht bei mehr als 20 % Einkommensreduzierung möglich
- Eintrittsalter mindestens 15 Jahre
- Endalter höchstens 65 Jahre (vom Beruf abhängig)
- Abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich
- Wahlweise keine Karenzzeit
- uvm.
Schüler, Auszubildende und Studenten haben außer bei Schul-, Arbeits- oder Wegeunfällen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenleistung.
Hier kann eine Invaliditätsabsicherung frühzeitig in Form einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) erfolgen.
Mit Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums kann diese in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung individuell nach den eigenen Bedürfnissen umgewandelt werden.
Und das ohne erneute Gesundheitsüberprüfung!
- Monatsrente versicherbar bis 1.500 €
- Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund von Pflegebedürftigkeit ab 3 Pflegepunkten
- Ein Anspruch auf Rente besteht, wenn die betroffene Person voraussichtlich dauernd weniger als 7 Stunden wöchentlich irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann
Besondere Alternative:
- Sowohl in der Berufsunfähigkeits- als auch in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung können die erzielten Überschüsse zur Beitragssenkung genutzt, verzinslich angesammelt oder in Fonds angelegt werden.
Beispiel:
Berufsunfähigkeitsversicherung für einen 30 jährigen Bürokaufmann, Bruttoverdienst 1.500 € mtl., versicherte Monatsrente 1.000 €, Versicherungsdauer 30 Jahre, 24 Monate Karenzzeit.
Innovativer Versicherungsschutz ab 76 Cent pro Tag!
Neugierig?
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