Bestattungs-Vorsorge
Regelt und Sichert
Seit dem 01.01.2004 hat der Gesetzgeber das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen
12 gute Gründe
Die Entscheidung treffen Sie
Sie legen fest, wie Ihre Beerdigung einmal aussehen soll.
Freie Wahl des Bestatters
Sie entscheiden, wer Ihre Bestattung übernehmen soll.
Natürlich können Sie den Bestatter zu Lebzeiten jederzeit ändern.
Lebenslanger Versicherungsschutz
Die versicherte Person stirbt, die Leistung wird fällig.
Leistungszusage
- Tod innerhalb von 3 Jahren: Sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die erwirtschafteten Überschüsse werden zurückgezahlt.
- Tod nach 3 Jahren oder später: Die versicherte Summe inkl. der gutgeschriebenen Überschüsse wird ausgezahlt.
Zusätzlicher Unfallschutz in den ersten 3 Jahren
Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall wird von Beginn an die Versicherungssumme ausgezahlt.
Keine Gesundheitsfragen
Unterstützung der Hinterbliebenen
Finanzielle Aufwendungen werden den Hinterbliebenen abgenommen.
Festlegung der Bezugsberechtigten
- Entscheiden Sie, wer Ihrer Hinterbliebenen das Geld bekommen soll oder
- bestimmen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens.