Bestattungs-Vorsorge
Regelt und Sichert

Seit dem 01.01.2004 hat der Gesetzgeber das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen

12 gute Gründe

  • Die Entscheidung treffen Sie

    Sie legen fest, wie Ihre Beerdigung einmal aussehen soll.

  • Freie Wahl des Bestatters

    Sie entscheiden, wer Ihre Bestattung übernehmen soll.

    Natürlich können Sie den Bestatter zu Lebzeiten jederzeit ändern.

  • Lebenslanger Versicherungsschutz

    Die versicherte Person stirbt, die Leistung wird fällig.

  • Leistungszusage

    • Tod innerhalb von 3 Jahren: Sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die erwirtschafteten Überschüsse werden zurückgezahlt.
    • Tod nach 3 Jahren oder später: Die versicherte Summe inkl. der gutgeschriebenen Überschüsse wird ausgezahlt.
  • Zusätzlicher Unfallschutz in den ersten 3 Jahren

    Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall wird von Beginn an die Versicherungssumme ausgezahlt.

  • Keine Gesundheitsfragen

  • Unterstützung der Hinterbliebenen

    Finanzielle Aufwendungen werden den Hinterbliebenen abgenommen.

  • Festlegung der Bezugsberechtigten

    • Entscheiden Sie, wer Ihrer Hinterbliebenen das Geld bekommen soll oder
    • bestimmen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens.